Eltern am Fachbereich

Eltern am Fachbereich

Der Fachbereich stellt dem Gleichstellungsfonds Haushaltsmittel zur Verfügung, mit denen Maßnahmen zur Gleichstellung finanziert werden. Die Höhe dieser Mittel beträgt zwischen € 5000,- und 8000,- pro Jahr (oder weniger, je nach Bedarf). Die Gleichstellungskommission entscheidet über die Verwendung der Mittel im Gleichstellungsfonds.

Zum einen wird die Umsetzung der im GEDAP genannten Maßnahmen oder anderer Gleichstellungsmaßnahmen finanziell aus den Mitteln des Gleichstellungsfonds unterstützt. Zum anderen können weibliche Mitglieder des Fachbereichs finanzielle Unterstützung aus dem Gleichstellungsfonds beantragen, wenn damit ihre berufliche Qualifikation gefördert werden kann. Beispiele dafür sind:

• Bereitstellung von Mitteln für studentische Hilfskräfte (vorzugsweise Studentinnen) zur Unterstützung von Schwangeren und Müttern in der Qualifikationsphase (ggf. auch von Vätern mit Kindern, deren Betreuung nicht vollständig durch die Mutter geleistet wird). Ziel ist dabei insbesondere die Entlastung von Labor- und Geländearbeiten.

• Werkverträge für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Stipendiatinnen, deren Beschäftigung/Stipendium nicht um die Mutterschutzfrist verlängert werden kann. Die Werkverträge sollen entsprechend dem Einkommen während der persönlichen Mutterschutzzeit ausgestellt werden.

• (Teilweise) Übernahme der Kosten für frauenspezifische Fortbildung (z.B. für Seminar zur Vorbereitung auf Professur) und Coaching für Postdocs.

• (Teilweise) Übernahme der Kosten für die Teilnahme an wissenschaftlicher Fortbildung (Tagungen etc.), wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist.

Zudem können Mütter oder Väter am Fachbereich die Übernahme der Kosten einer Notfallbetreuung für ihre Kinder beantragen, die beruflich oder durch Studium bedingt ist, falls die gewöhnliche Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht.